Ein Viertel bis ein Drittel unserer Schülerinnen und Schüler verlässt jährlich das HSM und tritt in ein anderes oder weiterführendes Angebot über.
Austrittsverfahren
Das Austrittsverfahren läuft vor dem Übertritt unter Einbezug aller Beteiligten. Es richtet sich nach den Kantonalen Vorgaben.
Die Erziehungsberatungsstelle trifft zusammen mit dem zuständigen regionalen Schulinspektorat den Entscheid. Die Erziehungsberechtigten, das HSM und weitere beteiligte Fachpersonen werden dazu beratend einbezogen.
Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler, sowie Lernende mit Behinderungen dürfen in der Ausbildung nicht benachteiligt sein. Sie haben daher Anspruch auf Massnahmen, welche die behinderungsbedingten Nachteile ausgleichen. Dabei werden die Lern- und Ausbildungsziele nicht verändert.