Logo Kanton Bern / Canton de BernePädagogisches Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee (HSM)

Anmeldung und Abklärungen, Informationen

Mit REVOS 2020 und der Einführung des standardisierten Abklärungsverfahrens ändert sich das Anmeldeverfahren.

Anmeldung zur Abklärung auf der Erziehungsberatungsstelle

Die Anmeldung zur Abklärung eines Bedarfs für das besondere Volksschulangebot erfolgt bei der zuständigen Erziehungsberatungsstelle bis am 1. November. Bei Anmeldungen im Bereich Sprache und Hören ist zwingend der logopädische Fachbericht und die Abklärungsergebnisse des Kinderarztes zum HNO-Status beizulegen.

Falls sich ein Bedarf nach verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen abzeichnet, führt die Erziehungsberatung ein Standardisiertes Abklärungsverfahren SAV durch. Dabei wird der Förderbedarf des Kindes abgeklärt und Empfehlungen festgehalten.

Das Schulinspektorat prüft die Empfehlungen und verfügt allfällige Massnahmen und den Schulort. 

  • Website Erziehungsberatung

Seite teilen