Logo Kanton Bern / Canton de BernePädagogisches Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee (HSM)

Sekundarstufe II / Berufslehre

Auch nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit können Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung bei Bedarf vom APD begleitet und unterstützt werden.

  • Flyer Ausbildungs- und Jobcoaching

Berufsberatung und berufliche Massnahmen

In der Regel beginnen Berufswahlvorbereitungen mit dem zweitletzten Schuljahr. Zuständig sind in erster Linie die Lehrpersonen der 8. Klasse in Zusammenarbeit mit den Eltern. Als zusätzliche Hilfen stehen öffentliche Beratungsstellen mit Berufsberatenden, Berufsinformationszentren und Internetportale offen.

Der Audiopädagogische Dienst begleitet und fördert Jugendliche bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres. Dies ermöglicht uns die Begleitung während der erstmaligen beruflichen Ausbildung, welches auch Sensibilisierung der Lehrbetriebe und Berufsschulen beinhalten kann.

Nach der obligatorischen Schulzeit ist es die Invalidenversicherung, die unsere Leistungen finanziert. Sie prüft, ob ein Betreuungsbedarf gerechtfertigt ist und stellt im Falle einer Gutheissung eine Kostengutsprache aus.

Berufsfachschule für Lernende mit Hör- und Kommunikationsbehinderung BSFH

Die BSFH organisiert auf Anfrage hin individuell zugeschnittene Ausbildungen im ganzen Bereich der beruflichen Grundbildung für hörgeschädigte Menschen. Die BSFH garantiert aufgrund ihres spezifischen Förderauftrages eine qualifizierte berufliche Ausbildung und eine individuelle Begleitung durch fachlich ausgewiesene Lehrpersonen.

Voraussetzung für die Aufnahme in die BSFH:
Eine Lehrstelle in einem Betrieb und eine Verfügung der Invalidenversicherung zur Finanzierung des Unterrichts.

Angebot BSFH:

  • Solide Berufsausbildung mit eidgenössisch anerkanntem Abschluss
  • Begleitung bei der Suche nach der eigenen Identität
  • Gewissenhafte Vorbereitung auf die Arbeitswelt
  • Weitgefächerte Weiterbildungsmöglichkeiten nach dem Lehrabschluss bis zu Hochschule und Universität
  • Wirtschaftliche Selbstständigkeit während der Ausbildung
  • Unterricht und Betreuung während der Ausbildung durch professionelle Lehrpersonen
  • Persönliche Unterstützung und Förderung durch Schulleitung und Lehrpersonen
  • Berufslehren, neu auch im Gesundheitswesen
    Vorlehren, Anlehren, neu Attestausbildungen im kaufmännischen, industriellen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich
  • Berufsmaturitätsschule: Technische, Naturwissenschaftliche, Gestalterische, Gewerbliche, Kauf-männische und Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität
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